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AutorenbildLisa Aeschlimann

Im Zweifel für den Vergewaltiger

Wer im Kanton Zürich einer Vergewaltigung beschuldigt wird, kommt in 12 von 13 Fällen straffrei davon. Das zeigt eine neue Untersuchung. Wie kann das sein?

Ein «Nein» reicht nicht, damit es bei den Behörden als Vergewaltigung angesehen wird. Demonstrantinnen fordern ein zeitgemässes Sexualstrafrecht.

Foto: Imago


Dezember 2017, nahe Winterthur. Eine damals 19-Jährige und ein 21-Jähriger treffen sich in seiner WG. Sie kennen sich aus dem Freundeskreis, am Abend zuvor hatten sie das erste Mal Sex – einvernehmlich. Der nächste Abend beginnt friedlich, ihr wird aber immer unwohler, wie die Frau später vor Gericht sagt. Sie verpasst den letzten Zug und willigt ein, bei ihm zu übernachten. Sie legt sich neben ihm ins Bett und sagt, dass sie keinen Sex möchte.


Er aber will – und dreht sie immer wieder zu sich. Sie sagt wieder und wieder, er solle sie in Ruhe lassen. Er packt sie am Hals, sie kann kaum mehr atmen. Sie versucht, sich aus seinem Griff zu winden, ihn wegzustossen, mit den Händen zu kratzen. Vergebens. So steht es in der Anklageschrift.


Vergewaltigung oder nicht? Vor dem Bezirksgericht Andelfingen spricht der Mann von einvernehmlichem Sex. Das Gericht glaubt zwar der Frau, taxiert den Abend als «unglücklichen Sexualkontakt», spricht den Mann aber trotzdem frei. Der Grund: Die Frau habe sich verbal nicht stark genug gewehrt. Und es sei nicht eindeutig nachweisbar, dass der Mann tatsächlich Gewalt angewendet habe.


Fälle wie diese kommen vor. Sie zeigen, wie schwierig es ist, strafrechtlich aufzuarbeiten, was zwischen zwei Menschen bei einer mutmasslichen Vergewaltigung geschehen ist. Weil sexuelle Übergriffe häufig Vier-Augen-Delikte sind, gibt es meist keine anderen Beweismittel als die Aussagen der Beteiligten. Solche Fälle zur Anklage und gar zu einer Verurteilung zu bringen, ist für die Staatsanwaltschaft und das Gericht anspruchsvoll.


Zürich ist Schlusslicht

In einigen Kantonen ist dies offenbar aber schwieriger als in anderen. Weiterlesen auf tagesanzeiger.ch


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