top of page
  • AutorenbildLisa Aeschlimann

Fünf Monate Gefängnis – wegen falschen Gedankens

Ein 52-Jähriger wird inhaftiert, weil die Staatsanwaltschaft befürchtet, er werde seine Tochter umbringen. Am Ende kann sie ihm nichts anhängen – ausser 20’000 Franken Verfahrenskosten.


Illustration: Benjamin Güdel


Am Montag, dem 27. Mai 2019, meldet sich M., ein 52-jähriger Spanier, bei der Beratungsstelle Frauenhandel und Frauenmigration. Er braucht Rat. Wofür, ist unklar. Am Telefon macht er dann aber eine Aussage, mit der er die ganze Justizmaschinerie in Gang setzt. In einem Nebensatz sagt er der Mitarbeiterin, dass er seine 4-jährige Tochter und sich selbst habe töten wollen. Er habe schon das Messer aus der Küche holen wollen. Weil seine Tochter ihn in diesem Moment umarmt und sagt, wie lieb sie ihn habe, lässt er davon ab.


Zwei Tage später sitzt M. in Haft. Dort wird er für die nächsten fünf Monate bleiben. Am Schluss kann man ihm nichts anlasten. Er wird zwar entlassen, muss aber Verfahrenskosten von 20’000 Franken bezahlen. Wie ist das möglich?


Nach M.s Äusserung läuten bei der Mitarbeiterin der Beratungsstelle die Alarmglocken. Sie leitet die Information an die Kesb weiter, wo der Mann wegen psychischer Probleme bekannt ist. Diese alarmiert den Gewaltschutz der Kantonspolizei. Die Polizei taucht noch am selben Tag in M.s Wohnung im Kanton Zürich auf, durchsucht diese und nimmt ihn fest. Sie erstellt eine Risikoeinschätzung und leitet den Fall weiter an die Staatsanwaltschaft.


M. sitzt in Haft, obwohl noch nichts passiert ist. Präventivhaft heisst das in der Fachsprache. Sie ist einer der schwersten Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen und zeitlich unbegrenzt. Weiterlesen auf tagi.ch


100 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page