Die Jugendgewalt in Zürich ist auf einem neuen Höchststand. Wie geht man mit kriminellen Minderjährigen um? Einblick in die Akten der Jugendanwaltschaft.
In den letzten Monaten kam es hier immer wieder zu Schlägereien unter Jugendlichen: Zürcher Seepromenade am Wochenende. (Foto: Thomas Egli)
Julian sitzt 2016 das erste Mal vor dem Jugendanwalt. Da ist er 13. In der Schule hat er Geld geklaut und eine Mitschülerin bedroht – aus Angst, sie verpetze ihn bei der Lehrerin. Eine Dummheit von ihm. Es tue ihm leid, sagt er in der Einvernahme in Bülach. Der Jugendanwalt verpflichtet ihn zu einer sogenannten persönlichen Leistung – einem Arbeitseinsatz von 3 Tagen.
Mit 15 stiehlt er das Töffli seines Freundes, um schneller zu Hause zu sein. Er hat keine Fahrprüfung. Die Polizei erwischt ihn, weil er ohne Helm mitten über einen Kreisel fährt. Zu Fuss wären es zehn Minuten gewesen. Zwei Tage persönliche Leistung.
Mit 17 dann schlägt er einem Jugendlichen während eines Streits ins Gesicht. Der andere muss ins Spital, er hat ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma und einen Unterkieferbruch. Jetzt sind es 14 Tage Arbeitseinsatz. Julian muss in einer Gemeinde putzen gehen oder in einem Altersheim aushelfen.
Mit 16 schlägt auch Marco zu – aus denselben Gründen wie Julian: Eine kleine Provokation, ein falsches Wort. In kurzem Abstand verpasst er einem Bekannten einen Faustschlag. Kurz darauf trifft es einen Unbekannten. Dessen Jochbein bricht, er ist mehrere Tage arbeitsunfähig. Weiterlesen auf tagesanzeiger.ch
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